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Der Kindesmord von Frankleben

Ein schreckliches Ereignis geschah am Sonnabend, dem 18. Mai 1878, in Frankleben. Etwa um 3.00 Uhr nachmittags ging die Frau des zweiten Kutschers vom Gut Körbisdorf, mit einem kleinen Wagen durch das Dorf. Sie selbst schob den Wagen, zwei Kinder hatte sie im Handwagen und ein Mädchen von 6 Jahren ging an der Wagenstange. Bald darauf hören Anwohner Geschrei von dort, wo die Leiha in die Geisel mündet. Die Mutter hatte bereits die zwei kleinen Kinder in die Geisel gestoßen, das große Mädchen stieß sie dann auch hinein, doch war dieses wieder von selbst aus dem Bach herausgekommen. Als wegen des Geschreis des Mädchens Leute dazukamen, sagte die Mutter, dass das Mädchen selbst ins Wasser gefallen war, wickelte es ein und ging weiter Richtung Reipisch. Bald hörte man wieder Geschrei und als Leute herbeikamen, fanden sie die Frau im Wasser liegend, unter sich noch das Kind. Sie wurden beide herausgezogen und die Frau kam bald wieder zu sich, das Kind aber war tot. Zum Entsetzen der Leute berichtete sie, dass sie die beiden anderen Kinder bereits in die Geisel geworfen hatte, die dann auch bald gefunden worden. Nach gerichtlicher Aufnahme und Obduktion wurden die Kinder auf dem Friedhof in Frankleben beerdigt. Die so grausame Mutter war amtsbekannt, sie hatte schon öfters gestohlen, obwohl sie keine Not litt. Eigentlich sollte sie am 19. Mai 1878, einen Tag nach der Tat an der Geisel, eine Gefängnisstrafe von drei Monaten wegen des Diebstahls antreten. Das soll auch der Grund für die neuere Tat gewesen sein. Am 03. März 1879 wurde die Frau vom Schwurgericht in Naumburg (Saale) zum Tode verurteilt. Dieses Urteil wurde jedoch auf dem Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt.


Quelle: Die Geiseltalchroniken, Steffan Bruns, Berlin 2016

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