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Der Kindesmord von Frankleben
Ein schreckliches Ereignis geschah am Sonnabend, dem 18. Mai 1878,
in Frankleben. Etwa um 3.00 Uhr nachmittags ging die Frau des
zweiten Kutschers vom Gut Körbisdorf, mit einem kleinen Wagen durch
das Dorf. Sie selbst schob den Wagen, zwei Kinder hatte sie im
Handwagen und ein Mädchen von 6 Jahren ging an der Wagenstange.
Bald darauf hören Anwohner Geschrei von dort, wo die Leiha in die
Geisel mündet. Die Mutter hatte bereits die zwei kleinen Kinder in
die Geisel gestoßen, das große Mädchen stieß sie dann auch
hinein, doch war dieses wieder von selbst aus dem Bach
herausgekommen. Als wegen des Geschreis des Mädchens Leute
dazukamen, sagte die Mutter, dass das Mädchen selbst ins Wasser
gefallen war, wickelte es ein und ging weiter Richtung Reipisch.
Bald hörte man wieder Geschrei und als Leute herbeikamen, fanden
sie die Frau im Wasser liegend, unter sich noch das Kind. Sie wurden
beide herausgezogen und die Frau kam bald wieder zu sich, das Kind
aber war tot. Zum Entsetzen der Leute berichtete sie, dass sie die
beiden anderen Kinder bereits in die Geisel geworfen hatte, die dann
auch bald gefunden worden. Nach gerichtlicher Aufnahme und Obduktion
wurden die Kinder auf dem Friedhof in Frankleben beerdigt. Die so
grausame Mutter war amtsbekannt, sie hatte schon öfters gestohlen,
obwohl sie keine Not litt. Eigentlich sollte sie am 19. Mai 1878,
einen Tag nach der Tat an der Geisel, eine Gefängnisstrafe von drei
Monaten wegen des Diebstahls antreten. Das soll auch der Grund für
die neuere Tat gewesen sein. Am 03. März 1879 wurde die Frau vom
Schwurgericht in Naumburg (Saale) zum Tode verurteilt. Dieses Urteil
wurde jedoch auf dem Gnadenwege in lebenslängliche Zuchthausstrafe
umgewandelt.
Quelle: Die Geiseltalchroniken,
Steffan Bruns, Berlin 2016
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