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Alte Schriftstücke

Die meisten alten ansässigen Familien Benndorfs hatten in den Jahren nach 1920 ihre Grundstücke an den Braunkohlenbergbau verkauft und siedelten in andere Gegenden um. Nur noch zwei Nachkommen alter Familien, die seit etwa 3 Jahrhunderten in Benndorf nachweisbar ansässig waren, waren hier bis zuletzt wohnhaft. Es sind dies der Uhrmacher Edmund Böhme und der Bauer Carl Seybicke.

Im Besitz der beiden Genannten befinden sich zwei Schriftstücke aus den Jahren 1815 und 1816, die die der Einzigartigkeit wegen hier im Original wiedergegeben werden:

Benndorf, am 19.September 1815

Acto zeiget

H. Ritterguts-Verwalter Bernau allhier an, es wäre des hiesigen Richters Böhmens Sohn, Johann Gottfried über das Rittergutsfeld gefahren, wo kein Weg sey, am 21. July d. J. und sey von ihm des Vormittags, und da selbiger das Fahren wiederholt, von dem Gerichtsdiener des Nachmittags gepfändet, auch ihm erst ein Dreckdeckel und dann eine Mütze abgenommen und in die Gerichtsstube gelegt worden.

Auf Befehl der Frau Geheim-Räthin von Zech, als Gerichtsherrschaft solle er solches, daß er drei Wege über das Rittergutsfeld gemacht, anzeigen, und bitten, Böhmen das Ueberfahren untersagen, und ihm zum Ersatz des etwaigen Schadens und der Unkosten anhalten.

Laut Vorlesen verbleibt derselbe hierbei und zeigt noch ferner an:

Im heutigen Frühjahr sey die Wittwe Böhmin aus Körbisdorf auf dem Benndorfer Bauernfelde gefahren, deshalb gepfändet und von dem Richter Böhmen weggewiesen worden, nicht da, sondern über das Rittergutsfeld zu fahren.

m Bäugungsfalle wollte er die Wittwe Böhmin, die ihm solches hinterbracht, zum Zeugen angeben, und um Böhmens Vernehmung bitten.

So nachrichtlich
actum uth.

Christian August Rüdiger
Justj.



Eodem

wurde der Richter Christoph Böhme über obige ihn betreffende Denunciation vernommen, und bedeutet, solche Wahrheit gemäß offen zu erstatten

Er wisse nicht und habe nicht gesehen, daß Dorothea verwittb. Böhmin zu der angegebenen Zeit über Bauerfeld gefahren sey.

Es sei ungegründet, daß er dieselbe angewiesen habe, nicht da, sondern über das Rittergutsfeld zu fahren.

Er wisse von der ganzen Sache nur soviel:

In der angegebenen Zeit sey Andreas Huhn zu ihm gekommen, habe ihm, daß Dorothea Böhmin auf seinem Felde der Länge hinaus, um auf ihr Feld zu kommen, bei nasser Witterung gefahren sey, und ihm dadurch Schaden zugefügt habe, angezeigt, ihm einen Dreckdeckel, den er, Huhn, derselben abgepfändet habe, übergeben, und dieselbe zu bestrafen gebeten.

Dieses Pfand habe nachher auf Andreas Huhns Verlangen, der sich mit der Böhmin verglichen, die Böhmin wiedererhalten.

Kurze Zeit darauf, als selbiger von Huhn gepfändet gewesen, sey dieselbe zu ihm gekommen. und habe ihn befragt, wo sie denn eigentlich fahren solle, um auf ihr Feld zu kommen, worauf er ihr zur Antwort gegeben, sie solle den langen Rain hinausfahren, wohin ein jeder fahre.

Dieselbe habe ihm sodann erwiedert und ihn gesagt, auf diesem Wege käme sie wohl über das Rittergutsfeld? worauf er, daß wisse er nicht, geantwortet.

actum uts.
Christian. August Rüdiger, Jj. 
Samuel Werner, Schöppe 
Johann Christoph Ködel, Schöppe.



Gevatterbrief

Dem Wohlachtbaren und Werthgeschätzten

Johann Gottlieb Seibicke ansehnlicher Nachbar und Einwohner, Meinem Wohlachtbaren und Werthgeschätzten Freunde und künftigen He. Gevatter in Benndorf Wohlachtbarerer und Werthgeschätzter Freund

Vielgeliebter, hierdurch erbethener Gevatter!

Berührt von der Güte der Vorsehung und überhaupt von Deiner freundschaftlichen Teilnahme nehme ich mir die Freyheit, Dir zu melden, daß meine liebe Frau Montags den 24. Juni: früh 6 Uhr von einem gesunden Tochterlein glücklich entbunden worden ist. Das unumschränkte Zutrauen, daß ich in Deine Religiosität und Menschenliebe setze, gibt mir den Muth, inner Nachricht noch die freundschaftliche Bitte beyzufügen, daß Du bei der Taufhandlung unseres lieben Kindes, welches den 27. Juny Nachmittags um 3 Uhr in unserem Gotteshause, geschehen soll, die Stelle eines Taufzeugen liebreich zu übernehmen. Deine Güte läßt mich hoffen, daß Du mir auch eine zweite Bitte nicht abschlagen werdest, sondern nach vollbrachter Taufhandlung mein Haus mit Deiner Gegenwart beehren, und mit einer geringen Bewirthung vorlieb nehmen werdet. Ich erwarte eine nicht ungünstige Antwort, und verharre mit freundschaftlicher Liebe.

Meinem Wohlachtbaren und Wohlgeschätzten Freunde und künftigen He. Gevatter
dienstwilligen

Johann Christoph Seibicke
Benndorf, den 20ten Juni 1816



 

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